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Rumänische Staatsbürger können ab 1. Januar 2002
frei in den Schengener Raum reisen

Änderung der Einreisebestimmungen für rumänische Staatsangehörige

Die Einreisevorschriften für rumänische Staatsangehörige haben sich geändert:

rumänische Staatsangehörige können ab dem 01. Januar 2002 für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten pro Halbjahr ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Deutschland und in die übrigen Schengen-Anwenderstaaten visumfrei einreisen.

Es gelten die allgemeinen Einreisevorschriften, d.h. Reisende müssen sowohl im Besitz eines gültigen Reisedokuments sein , als auch u.U. an der Grenze ihren Reisezweck und ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des Aufenthalts nachweisen können.

Hintergrund:

Der Rat der Innen und Justizminister der Europäischen Union hat am 7.12.01 eine Änderung der EU-Visumverordnung über "die Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind" beschlossen.

Die neue Visa-Verordnung trat somit am 01.01.2002 in Kraft (20 Tage nach Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU). Diese EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht, sie ist daher umgehend ohne nationale Übergangsfristen umzusetzen. Sie gilt für alle EU-Staaten (außer GBR und IRL) sowie für die assoziierten Staaten Norwegen und Island.


erschienen: 10.12.2001 Quelle: Auswärtiges Amt