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Rumänische Staatsbürger können ab 1. Januar 2002
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Änderung der Einreisebestimmungen für rumänische Staatsangehörige
Die Einreisevorschriften für rumänische Staatsangehörige haben sich geändert: rumänische Staatsangehörige können ab dem 01.
Januar 2002 für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten pro Halbjahr ohne Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit nach Deutschland und in die übrigen Schengen-Anwenderstaaten visumfrei
einreisen. Es gelten die allgemeinen Einreisevorschriften, d.h. Reisende
müssen sowohl im Besitz eines gültigen Reisedokuments sein , als auch u.U. an der
Grenze ihren Reisezweck und ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts
einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des Aufenthalts
nachweisen können. Hintergrund: Der Rat der Innen und Justizminister der Europäischen Union hat
am 7.12.01 eine Änderung der EU-Visumverordnung über "die Liste der Drittländer,
deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums
sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser
Visumpflicht befreit sind" beschlossen. Die neue Visa-Verordnung trat somit am 01.01.2002
in Kraft (20 Tage nach Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU). Diese
EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht, sie ist daher umgehend ohne nationale
Übergangsfristen umzusetzen. Sie gilt für alle EU-Staaten (außer GBR und IRL) sowie
für die assoziierten Staaten Norwegen und Island.
erschienen: 10.12.2001 Quelle:
Auswärtiges Amt |